Gesetzlich Versicherte erhalten eine Grundversorgung ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Persönliche Wünsche hinsichtlich Leistungen lassen sich durch private Zusatz-Tarife optimal ergänzen. Dies gilt z.B. auch für den Verdienstausfall. Denn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist auf sechs Wochen begrenzt.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ebenfalls Einschränkungen für Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen und ihr Leistungsspektrum wird weiter reduziert werden – so viel ist gewiss.
Bestimmte Voraussetzungen lassen es derzeit zu, sich komplett aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu befreien.
Für den Urlaub im Ausland ist der Auslandsreisekrankenschutz besonders wichtig.
Auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen die staatlichen Zuzahlungen für die einzelnen Pflegestufen nicht aus. Die Eigenbeteiligung z.B. für ein Pflegeplatz frisst mit der Zeit das komplette eigene Vermögen und im Einzelfall sogar das der Kinder, Schwiegerkinder oder sogar der Enkelkinder auf. Um sein Vermögen und das anderer Familienmitglieder zu schützen, gibt es auch hier, private Vorsorgemöglichkeiten für den Pflegefall in Betracht zu ziehen.