Die Gribbohmer

Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Haftungsgrundlage Nr.1:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“


Jeder erlebt hin und wieder Situationen, in denen er sich für ein Versehen oder eine Panne entschuldigen muss. Stößt man nicht gerade auf einen jener netten Mitmenschen, die jeden Anlass zum Lospoltern freudig begrüßen, dann ist die Welt meistens schnell wieder in Ordnung.
Wenn jedoch durch ein Versehen oder eine Panne Geldforderungen ausgelöst werden, zeigen sich die Vorteile der Haftpflichtversicherung. Denn sie leistet bei berechtigten Forderungen Schadenersatz, aber auch bei den unberechtigten Forderungen wird man als Versicherter durch sie geschützt.


Das gilt bei der Privathaftpflicht – die für die ganze Familie da ist – ebenso, wie für die Haftpflichtversicherung von Haus- und Grundbesitzern. Für die Heizöltank- Haftpflichtversicherung genauso wie für die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und viele andere mehr.

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